Die allgemeinen Verpackungsanforderungen von Teil 4, Kapitel 1 sind einzuhalten, inklusive

1) Werkstoffbestndigkeitanforderungen

- Substanzen mssen, wie in 4;1.1.3 geregelt, vertrglich mit ihren Verpackungen sein.

2) Verschlussanforderungen

- Verschlsse mssen den Anforderungen von 4;1.1.4 entsprechen.

Fr UN 3077 sind die aufgefhrten Gropackmittel (IBC) mit einer Hchstmenge von 1 000 kg zulssig.
Jeder IBC muss in bereinstimmung mit Kapitel 6.5 der UN Empfehlungen sein und die notwendige UN-Kennzeichnung tragen.